Stühle in Kirche
Stühle in Kirche

 

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Die Schöpfung in Bildern

15.01.2025 · Beginn 14:30 Uhr, Ende 17:00 Uhr

RPI, Konferenzraum 2. OG (Kirchplatz 7, 88250 Weingarten)

Bilder spielen eine zentrale Rolle im Religionsunterricht. Sie unterstützen das Verständnis komplexer Inhalte und fördern das emotionale Erleben religiöser Themen. Mit den iPad-Apps talkr und ChatterPix können Sie Fotos zum Leben erwecken und sprechende Bilder erstellen, die die Aufmerksamkeit der Schüler*innen erhöhen. Personen können so Worte in den Mund gelegt werden. Die Online-Grafikplattform Canva bietet Ihnen die Möglichkeit, professionelle Grafiken und Präsentationen zu gestalten, die den Unterricht visuell bereichern. Vom Instagram-Post über Infografiken und Poster bis hin zu Arbeitsblättern ist alles möglich. Dank Lehrerlizenz stehen auch viele sonst kostenpflichtige Inhalte kostenlos zur Verfügung. Darunter auch Bildbearbeitung oder KI gestützte Bildgenerierung.

In dieser Fortbildung erhalten Sie die Gelegenheit, die iPad-Apps talkr und ChatterPix sowie den Online-Service Canva kennenzulernen und auszuprobieren. Entdecken Sie, wie Sie diese Tools nutzen können, um Ihren Religionsunterricht visuell ansprechender und interaktiver zu gestalten.

Bitte bringen Sie – sofern vorhanden – ein eigenes iPad bzw. Laptop mit zur Fortbildung. Auf dem iPad sollten schon die folgenden Apps installiert sein: talkr und Chatterpix. Eine vorherige Registrierung als Lehrkraft bei Canva ist sinnvoll: https://www.canva.com/de_de/bildung/

Die Gymnasiallehrer Tanja und Volker Gaus gestalten die Fortbildung.


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Hinweis zum Versicherungsschutz

Ich bin darüber informiert, dass ein Anspruch auf gesetzlichen Unfallversicherungsschutz im Rahmen der geltenden Bestimmungen besteht, wenn für diese Veranstaltung die Genehmigung der Schulleitung bzw. Einrichtungsleitung vorliegt. Die Angebote des Religionspädagogischen Instituts sind aus rechtlicher Sicht „Fortbildungen anderer Träger“. Bei Teilnahme an einer durch die Schulleitung anerkannten Fortbildungsveranstaltung eines „anderen Trägers“ finden für Lehrkräfte im Beamtenverhältnis die Unfallfürsorgebestimmungen der §§ 30 ff. BeamtVG Anwendung, für Lehrkräfte im Angestelltenverhältnis die §§ 539 ff. RVO. Lassen Sie deshalb die Anmeldebestätigung durch die Schulleitung / Einrichtungsleitung unterschreiben.

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Die von Ihnen in den Pflichtfeldern und freiwillig angegebenen Daten verarbeiten wir nur zur Bearbeitung Ihrer Anmeldung und entsprechend den Angaben in unserer Datenschutzerklärung. Bitte lesen Sie unsere Angaben und erklären Sie sich mit der Verarbeitung einverstanden.

 

 

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